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Testament

Gerade für den Fall, dass Sie eine andere Verteilung Ihres Erbes wünschen, als es die gesetzlich geregelte Erbfolge vorsieht, sollten Sie ein Testament verfassen. Auch mit dem Erbe verbundene bestimmte Anweisungen oder letzte Wünsche Ihrerseits können Sie darin festlegen. Davon unberührt bleiben jedoch die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.

Geht es um ein größeres Vermögen oder um die Weitergabe eines Unternehmens, sollten Sie in jedem Fall einen Steuerberater zurate ziehen, um, soweit möglich, steuerliche Mehrbelastungen für die Erben zu vermeiden.

Ein Testament muss den gesetzlichen Vorschriften zufolge verfasst werden, um rechtsverbindlich zu sein. Mehr darüber erfahren Sie in dieser Informationsbroschüre des Bundesjustizministeriums:

www.bmj.de/Erben_und_Vererben.pdf